Aufenthalts-
bestimmung


Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung beinhaltet unsere Unterstützung bei der Wahl Ihres Aufenthaltsorts, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände. Hierzu zählt bei einem Verbleib im eigenen Zuhause u.a. die Wahl ambulanter Hilfen im häuslichen Umfeld. Außerdem bieten wir Unterstützung bei der Organisation eines beabsichtigten Umzuges in eine stationäre Einrichtung, bspw. in eine Jugendhilfeeinrichtung, ein Betreutes Wohnen sowie eine Therapieeinrichtung oder auch ein Pflegeheim. Im Weiteren beinhaltet der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung ggf. auch die Überprüfung, ob ein Klinikaufenthalt erforderlich ist.

Ihr Wohl steht auch bei diesen Angelegenheiten stets im Vordergrund. Es ist uns sehr wichtig, Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen und in diesem Sinne für Sie handeln zu können.

Unsere Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung ist vor allem dann wichtig, wenn Sie, aufgrund Ihrer Erkrankung, nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen. Doch auch, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen selbst zu treffen, ist es uns ein großes Anliegen alle wichtigen Entscheidungen, die wir für Sie treffen, zuvor ausführlich mit Ihnen zu besprechen.

Manchmal kann es innerhalb dieses Aufgabenkreises zu der unschönen Situation kommen, dass Entscheidungen gegen den Willen eines Betreuten getroffen werden müssen – beispielsweise die Unterbringung in einer Einrichtung oder freiheitsentziehende Maßnahmen. Eine solche Entscheidung unterliegt jedoch hohen gesetzlichen Anforderungen. Das zuständige Gericht muss eine solche Entscheidung daher in jedem Fall genehmigen!

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