Aufgaben des gesetzlichen Betreuers


Als gesetzlicher Vertreter ist es Aufgabe des Berufsbetreuers, im gerichtlich festgelegten Rahmen der Aufgabenkreise für Sie zu handeln, insofern Sie selbst hierzu nicht ausreichend in der Lage sind. Somit vertritt der Berufsbetreuer, als gesetzlicher Vertreter, gerichtlich und außergerichtlich Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise. Hierbei stehen Ihr Wohl sowie Ihre Vorstellungen und Wünsche immer im Vordergrund.

Sie dürfen und sollen selbst wirksame Willenserklärungen abgeben und Rechtsgeschäfte eingehen. Dies gilt allerdings nicht bei Geschäftsunfähigkeit bzw. einem angeordnetem Einwilligungsvorbehalt. Ist ein Aufgabenkreis mit einem Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so sind Ihre Rechtsgeschäfte, bis zur nachträglichen Genehmigung des Betreuers, rechtlich schwebend unwirksam.

Im Folgenden werden wir Ihnen die verschiedenen Aufgabenkreise beschreiben, die uns als Berufsbetreuer im Rhein-Kreis Neuss am häufigsten übertragen werden.