Aufgaben


Postangelegenheiten

Postangelegenheit

Ihre Post- und Fernmeldgeheimnisse sind ein hohes Rechtsgut und werden durch das Grundgesetz in besonderem Maße geschützt. Aus diesem Grund wird dieser Aufgabenkreis gesondert benannt und im Gerichtsbeschluss entsprechend aufgeführt. Dieser Aufgabenkreis befugt den gesetzlichen Betreuer zur Entgegennahme, Öffnung und Kontrolle Ihrer Post. Je nach Lage muss der Betreuer zudem darüber entscheiden, die Post an […]

Aufenthalts-
bestimmung

Aufenthaltsangelegenheiten

Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung beinhaltet unsere Unterstützung bei der Wahl Ihres Aufenthaltsorts, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände. Hierzu zählt bei einem Verbleib im eigenen Zuhause u.a. die Wahl ambulanter Hilfen im häuslichen Umfeld. Außerdem bieten wir Unterstützung bei der Organisation eines beabsichtigten Umzuges in eine stationäre Einrichtung, bspw. in eine Jugendhilfeeinrichtung, ein Betreutes Wohnen sowie eine […]

Vermögens-
angelegenheiten

Der Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten kann sich auf alle finanziellen Angelegenheiten beziehen oder sich, gemäß Erforderlichkeitsgrundsatz, auf einzelne Angelegenheiten beschränken. Im Rahmen dieses Aufgabenkreises unterstützen wir Sie daher bei sämtlichen finanziellen Angelegenheiten, wie zum Beispiel: Führung Ihres Girokontos Verwaltung Ihres Vermögens Einhaltung wichtiger Zahlungsverpflichtungen, wie z.B. Miete, Strom, Gas, Versicherungen, Telefon Schuldenregulierung/Anbindung an eine Schuldnerberatung Durchsetzung von […]

Wohnungs-
angelegenheiten

Wohnungsangelegenheiten

Der Aufgabenbereich Wohnungsangelegenheiten ermöglicht uns etwaige Unterstützung bei Angelegenheiten rund um Ihre Wohnsituation. Hierzu zählt vor allem der Erhalt des Wohnraums. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung regelmäßiger Mietzahlungen. Möglicherweise ist Ihre Wohnung aber auch bereits, aufgrund von Mietschulden, in Gefahr geraten. In diesem Fall unterstützen wir Sie gerne bei der Regulierung Ihrer Mietschulden oder […]

Sozialversicherungs-
angelegenheiten

Stephan Busch Berufsbetreuer

Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind zwar keine Behörden im eigentlichen Sinn, haben letztlich jedoch einen behördenähnlichen Charakter. Es gibt daher keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Sozialversicherungen und Behörden im Kontext der gesetzlichen Vorgaben für das Verhältnis zu Betreuern.Der Aufgabenkreis wird jedoch regelmäßig gesondert genannt, um mögliche Lücken innerhalb einer gesetzlichen Betreuung zu schließen. zurück zur Aufgabenübersicht

Behörden-
angelegenheiten

Dieser Aufgabenkreis wird häufig auch als Vertretung gegenüber Behörden, Einrichtungen und Gerichten aufgeführt und ist grundsätzlich bereits in den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten enthalten.Um mögliche Lücken bei der gesetzlichen Vertretung zu schließen, z.B. wenn der Betreuer nicht für den Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt wird, wird er nochmals besonders hervorgehoben. zurück zur Aufgabenübersicht

Gesundheitsfürsorge

Auch im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung dürfen und müssen Sie sogar selbst entscheiden, sofern Sie hierzu fähig sind. Solange Sie also Art, Bedeutung und Tragweite einer beabsichtigten medizinischen Maßnahme verstehen und Ihren Willen hiernach bestimmen können, müssen Sie selbst in die medizinische Maßnahme einwilligen. Als Berufsbetreuer unterstützen wir Sie, soweit möglich, selbstverständlich gerne auf Ihrem […]