Postangelegenheiten


Ihre Post- und Fernmeldgeheimnisse sind ein hohes Rechtsgut und werden durch das Grundgesetz in besonderem Maße geschützt. Aus diesem Grund wird dieser Aufgabenkreis gesondert benannt und im Gerichtsbeschluss entsprechend aufgeführt. Dieser Aufgabenkreis befugt den gesetzlichen Betreuer zur Entgegennahme, Öffnung und Kontrolle Ihrer Post. Je nach Lage muss der Betreuer zudem darüber entscheiden, die Post an Sie auszuhändigen oder nicht auszuhändigen.

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