Vermögens-
angelegenheiten


Der Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten kann sich auf alle finanziellen Angelegenheiten beziehen oder sich, gemäß Erforderlichkeitsgrundsatz, auf einzelne Angelegenheiten beschränken. Im Rahmen dieses Aufgabenkreises unterstützen wir Sie daher bei sämtlichen finanziellen Angelegenheiten, wie zum Beispiel:

  • Führung Ihres Girokontos
  • Verwaltung Ihres Vermögens
  • Einhaltung wichtiger Zahlungsverpflichtungen, wie z.B. Miete, Strom, Gas, Versicherungen, Telefon
  • Schuldenregulierung/Anbindung an eine Schuldnerberatung
  • Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen wie z.B.:
    ALG I, ALG II, Jugendhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Rente im Alter oder bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Zuzahlungsbefreiung
  • Regelung der Kostenübernahme von Einrichtungen, wie z.B. einer Jugendhilfeeinrichtung oder therapeutischen Wohngruppe sowie einer Pflegeeinrichtung oder Tagesstätte

Häufig sind Schulden ein großes Thema bei unseren Betreuten. Die enorme Belastung und der Druck führen häufig auch zu psychosozialen Folgen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob im Vertrauen auf ein gutes und regelmäßiges Einkommen ein Kredit zur Finanzierung von Konsumgütern aufgenommen wurde oder aber diverse Verträge geschlossen und der Überblick über die eigene Zahlungsfähigkeit verloren gegangen ist. Im Rahmen der gesetzlichen Betreuung unterstützen wir Sie gerne bei der Regulierung Ihrer Schulden, der Anbindung an die Schuldnerberatung sowie der Verwaltung und Einteilung Ihrer Finanzen.

In der Rechnungslegung prüft das Gericht zusätzlich die ordnungsgemäße Führung der Vermögensangelegenheiten anhand eines einzureichenden Vermögensverzeichnisses nebst Kontoauszügen, Belegen und Quittungen. Verschiedene finanzielle Regelungen muss das Gericht zudem vorab genehmigen. Hierzu zählen beispielsweise Geldanlagen und Wohnungskündigungen.

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