Behörden-
angelegenheiten
Dieser Aufgabenkreis wird häufig auch als Vertretung gegenüber Behörden, Einrichtungen und Gerichten aufgeführt und ist grundsätzlich bereits in den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten enthalten.
Um mögliche Lücken bei der gesetzlichen Vertretung zu schließen, z.B. wenn der Betreuer nicht für den Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt wird, wird er nochmals besonders hervorgehoben.