Sozialversicherungs-
angelegenheiten


Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind zwar keine Behörden im eigentlichen Sinn, haben letztlich jedoch einen behördenähnlichen Charakter. Es gibt daher keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Sozialversicherungen und Behörden im Kontext der gesetzlichen Vorgaben für das Verhältnis zu Betreuern.
Der Aufgabenkreis wird jedoch regelmäßig gesondert genannt, um mögliche Lücken innerhalb einer gesetzlichen Betreuung zu schließen.

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