Wohnungs-
angelegenheiten
Der Aufgabenbereich Wohnungsangelegenheiten ermöglicht uns etwaige Unterstützung bei Angelegenheiten rund um Ihre Wohnsituation. Hierzu zählt vor allem der Erhalt des Wohnraums. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung regelmäßiger Mietzahlungen. Möglicherweise ist Ihre Wohnung aber auch bereits, aufgrund von Mietschulden, in Gefahr geraten. In diesem Fall unterstützen wir Sie gerne bei der Regulierung Ihrer Mietschulden oder der Abwendung einer Räumungsklage.
Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten umfasst zudem die Unterstützung bei der Antragsstellung für Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein. Auch hierbei unterstützen wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Betreuung sehr gerne.
Im Falle eines dauerhaften Einzugs in eine stationäre Einrichtung, ist für die notwendige Kündigung sowie die Auflösung der Wohnung eine Genehmigung durch das zuständige Amtsgericht notwendig, damit wir tätig werden können.
Da bei diesem Aufgabenkreis regelmäßig auch finanzieller Regelungsbedarf besteht, bedingt dieser häufig die Kombination mit dem Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten.